Heil- und Kostenplan:

Neben einer detaillierten Befundaufmahme ist vor allem eine umfassende Beratung notwendig. Hierzu benötigen wir im Schnitt ca. 30-45 Minuten.
 
Vor Beginn einer Behandlung mit Zahnersatz sind wir dazu verpflichtet, einen Heil- und Kostenplan zu erstellen . Der Heil- und Kostenplan stellt den Kostenvoranschlag des Zahnarztes für die geplante Behandlung dar. Der Heil- und Kostenplan enthält den Befund, die entsprechende Regelversorgung, die tatsächliche Therapieplanung, das geplante Material das Honorar des Zahnarztes sowie die Laborkosten. 
 

Diese Unterlage wird dann bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht, wobei diese dann die Notwendigkeit der Behandlung überprüft und über die Bewilligung des Festzuschusses entschiedet. Der Patient sollte jedoch wissen, dass die Angaben im Heil- und Kostenplan zunächst geschätzt sind und sich während der Behandlung noch ändern können, da niemals alle Eventualitäten im Vorwege berücksichtigt werden können.

 
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