Diese
Unterlage wird dann bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht,
wobei diese dann die Notwendigkeit der Behandlung überprüft und über
die Bewilligung des Festzuschusses entschiedet. Der Patient sollte
jedoch wissen, dass die Angaben im Heil- und Kostenplan zunächst
geschätzt sind und sich während der Behandlung noch ändern können,
da niemals alle Eventualitäten im Vorwege berücksichtigt werden
können. |